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Muss mein Arbeitgeber das Fernstudium genehmigen?

Geraldine Zimmermann

Nicht immer ist es sinnvoll, den Arbeitgeber über ein Fernstudium zu informieren. Wenn Sie Ihr Fernstudium zum Beispiel in einem Fachbereich absolvieren, der nichts oder nur wenig mit Ihrer Stelle zu tun hat, kann sich Ihr Arbeitgeber daran stören. Denn es besteht die Gefahr, dass Sie nach Ihrem Fernstudium das Unternehmen verlassen möchten. Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie das Fernstudium wirklich durchziehen werden, sollten Sie besser nichts von Ihrem Fernstudium erzählen. So wecken Sie keine Erwartungen, die Sie vielleicht gar nicht erfüllen können oder wollen. Doch dürfen Sie Ihr Fernstudium vor Ihrem Arbeitgeber überhaupt verheimlichen oder benötigen Sie sogar eine Erlaubnis?

Besteht eine Anzeigepflicht für das Fernstudium?

Wenn Sie einen festen Job mit Arbeitsvertrag haben, sind Sie verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber Nebentätigkeiten anzuzeigen. Die Frage ist jedoch, ob ein Fernstudium eine solche Nebentätigkeit darstellt. Eine Nebentätigkeit ist beispielsweise, wenn Sie einen zusätzlichen Minijob haben. Grund für diese Anzeigepflicht ist die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben, wie gesetzlich festgelegter Ruhezeiten. Außerdem möchten Arbeitgeber so sicherstellen, dass Sie nicht bei einem Konkurrenten arbeiten. Ein Fernstudium ist aber kein Beschäftigungsverhältnis. Und weil Sie das Fernstudium in Ihrer Freizeit absolvieren, ist es Ihre „Privatsache“. Für ein Fernstudium benötigen Sie daher keine Erlaubnis vom Arbeitgeber und es besteht auch keine Anzeigepflicht.

Wichtig ist jedoch, dass zwischen Ihrem Fernstudium und Ihrer Arbeitsstelle kein Interessenkonflikt besteht. So dürfen Sie etwa wegen der Doppelbelastung nicht Ihren Job vernachlässigen. Wenn Ihre Leistung bei der Arbeit kontinuierlich sinkt, kann es zu Konflikten kommen, sollte Ihr Arbeitgeber doch von Ihrem Fernstudium erfahren. Deshalb ist es unter Umständen sinnvoll, Ihrem Chef vom Fernstudium zu erzählen, auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet bist.

Ehrlichkeit siegt?

Das Fernstudium zu verheimlichen, kann Vor- und Nachteile haben. Der eingeweihte Arbeitgeber zeigt eventuell mehr Verständnis und Sie haben bei der Organisation Ihres Fernstudiums dadurch mehr Flexibilität. Vor Beginn Ihres Fernstudiums können Sie Ihr Weiterbildungsvorhaben auch mit dem Chef abstimmen und erhalten so vielleicht eine finanzielle Unterstützung.

Aber auch, wenn Sie keine Chancen auf einen finanziellen Beitrag seitens des Arbeitgebers sehen, sollten Sie Ihr Fernstudium vielleicht besser nicht verheimlichen. Sickert Ihr Weiterbildungsvorhaben doch zur Chefetage durch, fühlt sich Ihr Arbeitgeber vielleicht übergangen und wirft Ihnen vor, das Fernstudium hinter seinem Rücken durchzuführen. Auch steigt dadurch das Misstrauen und Ihre Arbeit wird strenger beobachtet, weil der Chef einen Leistungsabfall befürchtet.

Sollten Sie sich dennoch dazu entscheiden, Ihrem Arbeitgeber nichts von Ihrem Fernstudium zu erzählen, müssen Sie vorsichtig sein. Erzählen Sie auch Ihren Kollegen nichts von der Weiterbildung, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt.

Ulrike spricht sich in ihrem Erfahrungsbericht dafür aus, den Arbeitgeber zu informieren:

„Hilfreich ist es auch, wenn der Arbeitgeber in die berufsbegleitenden Studienaktivitäten eingeweiht ist. Es macht Sinn, dem Arbeitgeber ggf. zu vermitteln, welche Vorteile es für das Arbeiten im Unternehmen bringt. Somit bekommt man vielleicht nicht immer die volle Unterstützung, aber zumindest keine Gegenwehr, wenn mal wieder Urlaub zu den Klausurterminen beantragt werden muss.“

Es kann also sein, dass Sie sich Ihr Leben um einiges leichter machen, wenn Sie von Ihrem Fernstudium berichten. Eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht.

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