Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
Kurzbeschreibung des Fernlehrgangs
Fernstudium
- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
- Steuerung von Qualitätsmanagementprozessen
- Gestalten von Schnittstellen und Projekten
- Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
- Führen und Entwickeln von Personal
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
- Lern- und Arbeitsmethodik (kein Bestandteil der Prüfung)
Interesse an kaufmännischen oder verwaltenden Aufgaben im Gesundheits- und Sozialbereich. Sie können am Kurs auch teilnehmen, wenn Sie keine IHK-Prüfung anstreben. Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung: (Diese Voraussetzungen müssen erst zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung erfüllt sein.)
Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheitsund Sozialwesens und 1 Jahr Berufspraxis oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem bundeseinheitlich geregelten Berufs im Gesundheitswesen oder einem 3-jährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und 1 Jahr Berufspraxis oder
- ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und 2 Jahre Berufspraxis oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach 2 Jahre Berufspraxis oder
- 5 Jahre Berufspraxis nachweisen.
Die geforderte Berufspraxis (auch ehrenamtlich) muss wesentliche Bezüge zu Tätigkeiten im Gesundheits- und Sozialwesen aufweisen. Außerdem können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise den Erwerb von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten belegen, die Ihre Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Infos
Wenn Sie die Prüfung „Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen IHK“ erfolgreich absolviert haben, können Sie auf Antrag eine zusätzliche Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) ablegen (AdA-Schein). Sie müssen dabei nur den praktischen Teil dieser Prüfung – Präsentation oder praktische Durchführung einer Ausbildungssituation und anschließendes Fachgespräch – ablegen. Vom schriftlichen Teil der Prüfung sind Sie befreit.
Quelle: sgd
- als berufliche Zusatzqualifikation und Aufstiegskurs, wenn Sie bereits im kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen, hauswirtschaftlichen oder pflegenden Bereich des Gesundheits- oder Sozialwesens tätig sind, auch als Freiberufler/in
- für alle, die Führungs-, Leitungs- oder Managementaufgaben im kaufmännischen, verwaltenden oder organisatorischen Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens anstreben
- wenn Sie sich in einer dynamischen Zukunftsbranche erfolgreich selbstständig machen möchten
Quelle: sgd
BAföG: Diese finanzielle Unterstützung gab es früher nur für Hochschulstudenten und Schüler. Jetzt können auch Berufspraktiker ihren Lehrgang komplett über BAföG finanzieren: und zwar über das sogenannte Aufstiegs-BAföG. Das Aufstiegs-BAföG ist Ideal für Berufspraktiker, Aufstiegsfortbildungen und zur Existenzgründung.
Quelle: sgd
- Ihr sgd-Kurs ist staatlich geprüft und zugelassen
- Persönliche Betreuung durch das sgd-Beratungsteam
- Kontakt zu Ihren Fernlehrern – rund um die Uhr
- Korrekturen und Beurteilungen Ihrer Aufgaben – per Post oder per E-Mail
- Portofreie Lernmaterialsendungen
- Zugang zum Online-Campus waveLearn
- Keine Erhöhung der Studiengebühren während der Dauer Ihres Kurses
- Das sgd-Abschlusszeugnis als Nachweis für Ihren erfolgreichen Abschluss
- Vier Wochen kostenlos und unverbindlich testen
Quelle: sgd
Videogalerie
Sehr zufrieden
Manchmal wäre es schon cool zu gewiesen Themen ein kleine Online-Seminar zu haben.