Sehr viele Fehler im Studienmaterial

Franziska
Gastronomiebetriebswirt (Zertifikat)
Bericht archiviert

Ich habe die gedruckte Version des Fernstudiums gewählt, d.h. bekomme die Lerninhalte in Form von Studienheften zugeschickt.

Schon beim ersten Heft fiel ein gefalteter Zettel mit ein paar Notizen zu Studieninhalten raus- das hat mich zwar verwundert, aber nicht weiter gestört, da das Heft ansonsten ordentlich aussah.

In jedem Heft, vor allem bei anspruchsvolleren Inhalten ( z.B. Recht) sind viele bis sehr viele Rechtschreibfehler vorhanden, die das Lernen erschweren. Zum Teil machen ganze Sätze keinen Sinn, da Wörter fehlen. So wird das Lernen zum Ratespiel.

Weiterhin gibt es nach jeder Lerneinheit Fragen, um den eigenen Fortschritt zu überprüfen. Leider stimmen die Antworten, die sich am Ende des Hefts befinden nicht immer mit den Fragen überein- manchmal wird eine Antwort ausgelassen und stattdessen die nächste beantwortet- oder es wird eine Antwort auf eine nicht gestellte Frage gegeben.

Weiterhin hat mich sehr gestört, dass tatsächlich noch überholtes "Wissen" zu finden ist: So steht im Heft "Branchenrecht" auf S. 93 : " Eine so genannte "Damenkarte", d.h. eine zweite Speise- und Getränkekarte ohne Preisangaben für eine Begleitperson, ist zulässig. "

So etwas mag zwar noch in wenigen Betrieben, bei denen alles immer schon so war und am liebsten immer so bleiben soll, existieren, zulässig ist es aber nicht, sondern einfach nicht mehr zeitgemäß- sehr unpassend, dass man so etwas noch immer lernen soll...

Auch finden sich öfters Aussagen wie folgende, auch aus dem Heft Branchenrecht, S. 71 : " Die Begriffe "geschützte geografische Angabe (g.g.A.) und "geschützte Ursprungsbezeichnung" ( g.U.) dürfen aufgrund deutscher Vorschriften in Deutschland bis zum 31.12.2011 nicht für die Etikettierung deutscher Land- und Qualitätsweine verwendet werden."

Bis 2011????!!!!... mir würde es reichen, wenn das, was AKTUELL gilt, erklärt würde, maximal noch bei Veränderungen, die 2020 in Kraft getreten sind, das vorherige erklärt würde.

Leider muss ich aber generell am Wahrheitsgehalt bzw. an der Sinnhaftigkeit der Lerninhalte zweifeln, wenn so veraltete Aussagen getroffen werden.

Und zu guter Letzt: bei einer Frage, die ich bzgl. einer Anmeldung für ein Webinar hatte, habe ich eine meiner zwei Ansprechpartnerinnen kontaktiert und keinerlei Antwort erhalten.

Sehr enttäuschend!

  • siehe Text
  • Studieninhalte
    2.0
  • Studienmaterial
    1.0
  • Betreuung
    1.0
  • Online Campus
    3.0
  • Preis-/Leistung
    1.0
  • Flexibilität
    1.0
Franziska
Alter 26-30
Weiterempfehlung Nein
Abschluss keine Angabe
Studienbeginn keine Angabe
Geschrieben am 01.12.2020
Veröffentlicht am 02.12.2020

Kommentar des Instituts

Liebe Franziska,

vielen Dank für dein Feedback. Grundsätzlich überarbeiten wir unsere Lehrhefte regelmäßig. Insbesondere das von dir erwähnte Lehrheft „Branchenrecht“ wird aufgrund der immer wieder angepassten rechtlichen Bestimmungen einmal pro Jahr aktualisiert, um ein möglichst aktuelles Wissen an unsere Teilnehmer weitergeben zu können. Die letzte Überarbeitung hat im Juni 2020 stattgefunden. In diesem Zuge durchläuft das Lehrheft auch unser Lektorat: die Kollegen spüren Rechtschreibfehler auf und überprüfen den Satzbau. Daher überraschen uns Deine Schilderungen sehr. Wir werden das Lehrheft nun kurzfristig aber noch einmal überprüfen.

In der Regel wird insbesondere unser guter Service von den Teilnehmer/innen gelobt. Warum Du hier andere Erfahrungen gemacht zu haben scheinst, erschließt sich uns nicht direkt. Wir bitten Dich aber, wenn du noch Fragen oder Anmerkungen rund um deinen Lehrgang hast, uns zu kontaktieren – eine deiner zuständigen Studientutorinnen ist Janna Wagner. Du erreichst sie direkt telefonisch unter 0211-86668-640 oder via E-Mail an jwagner@ist.de.

Liebe Grüße vom Team „Tourismus & Hospitality“
Franziska
Alter 26-30
Karrierestufe keine Angabe
Weiterempfehlung Nein
Abschluss keine Angabe
Studienbeginn keine Angabe
Studienform Fernstudium
Variante Gastronomiebetriebswirt
Geschrieben am 01.12.2020
Veröffentlicht am 02.12.2020

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