Fernlehrgang StB von KNOLL - Quo vadis?

Jörn
Vorbereitungskurs Steuerberaterprüfung (Zertifikat)
3.3

Die Meinungen zum Fernlehrgang von KNOLL sind bekanntlich gespalten. M.E. wird eine dem Grunde nach sinnvolle Konzeption durch eine in Teilen mangelhafte Umsetzung torpediert. Dies möchte ich anhand der folgenden zwei Kernaspekte verdeutlichen:

Systematik:
Die Lehrbriefe von KNOLL kranken insbesondere im Ertragsteuerrecht an einer mangelnden Darstellung systematischer Zusammenhänge. Die Komplexität des Steuerrechts resultiert nicht zuletzt aus der tiefgehenden Verzahnung der einzelnen Mechanismen. Dies wird gerade zwischen den Modulen zum EStR, BilStR und UmwStR nicht ausreichend dargestellt.
Dabei entsteht mitunter auch der Anschein, dass es an einer durchgehenden Harmonisierung der Lerninhalte zwischen den betreffenden Modulen fehlt. Besonders frappierend fällt dies auf, wenn der Dozent zum Bilanzsteuerrecht in einem Video der Meinung ist, ein Begriff sei dem Studierenden bereits aus dem EStR Modul bekannt, sich diese Auffassung jedoch auch nach gründlicher Durchsicht aller bis dahin durchgearbeiteter Lehrbriefe nicht bestätigen lässt. Dies führt dazu, dass mitunter an Begrifflichkeiten, Themenbereichen etc. angeknüpft wird, die noch nicht grundlegend bearbeitet wurden.
Zudem werden in vielen Lehrbriefen die übergeordneten Zusammenhänge (i.e. wie ordnet sich das besprochene Thema in der Gesamtsystematik dieses Steuergebietes ein) nicht ausreichend eingeführt wird und stattdessen direkt mit den Details zu den einzelnen Prüfungspunkten eines Aspektes begonnen wird. Natürlich lässt sich das im Wesentlichen durch den Studierenden rekonstruieren, bei dem aufgerufenen Preis wäre eine grobe Einordnung, warum und in welchem Kontext ein Aspekt Relevanz entfaltet, jedoch wünschenswert.
Dazu ist anzumerken, dass insbesondere die überwiegend in sich systematisch abgeschlossenen Komplexe wie das UStR oder das Verfahrensrecht viele dieser Mängel nicht aufweisen. Im Ergebnis habe ich somit den Eindruck, dass die Module untereinander nicht hinreichend angestimmt sind.

Lehrbriefe vs Videos?
Mitunter finden sich Unstimmigkeiten zwischen Aussagen in den Videos und den Lehrbriefen. Das zeigt sich besonders dann, wenn dargestellte Prüfschemata voneinander abweichen.
Viel gravierender ist jedoch m.E., dass die Videos - deren Qualität für sich genommen ich in keinster Weise bemängeln möchte - mitunter nicht wirklich zu "wissen" scheinen, in welchem Verhältnis sie zu den Lehrbriefen stehen "wollen". Mal sind sie ergänzend insofern, als dass die Darstellungen der Lehrbriefe sinnvoll veranschaulicht werden - etwa durch Beispiele oder tiefergehende bzw. vereinfacht heruntergebrochene Erklärungen - an andere Stelle hingegen gehen die Inhalte der Videos weit über die Inhalte der Lehrbriefe hinaus. Dabei kommt man mitunter an den Punkt, dass ganze Schemata nur in Videos dargestellt werden, nicht hingegen in den Lehrbriefen. Davon angesehen, dass man diese dann manuell extrahieren darf, um sie den Lehrbriefen beizufügen, stellt dies m.E. auch die Qualität der Lehrbriefe infrage. Der Anspruch einer schriftlichen Ausarbeitung muss es doch sein, für sich genommen vollständig und für die Bearbeitung von Klausuren ausreichend zu sein (i.e. als Nachschlagewerk dienen zu können). Ich verstehe natürlich, dass es immer auch ein Spagat ist, die Videos sinnvoll auf die Lehrbriefe abzustimmen, angesichts dessen, dass dies jedoch in manchen Modulen gelingt (hier sind wieder das UStR und das Verfahrensrecht zu nennen, ebenso jedoch auch das EStR), scheinen jedoch grundsätzlich geeignete Konzepte zu bestehen.
Dieses Thema ist mir deswegen wichtig, weil sich Inhalte aus den Videos nuneinmal wesentlich schlechter nacharbeiten lassen (bei Bearbeitung einer Klausur möchte im im Zweifel etwas nachlesen können und mich nicht noch durch teils viele Minuten lange Videos klicken müssen), bzw. immer den hohen Aufwand mit sich bringen, diese zu extrahieren und mit den betreffenden Passagen aus den Lehrbriefen zu verknüpfen. Dies führt nicht selten dazu, dass die sowieso erstellten Notizen mit vielen Seiten an Screenshots angereichert werden müssen.
Dazu kommt, dass Videos mitunter an m.E. falschen Stellen in den Lehrbriefen eingebunden sind.
Wie gesagt möchte ich hier nicht den Wert der Videos als ergänzendes Medium in Abrede stellen - einen Mehrwert bieten diese jedoch dann nicht, wenn sie die Lehrbriefe nicht ergänzen, sondern über deren Inhalte materiell hinausgehen. Gerade auch dann, wenn die Zeit für die Bearbeitung eines Lehrbriefs es vielleicht in einer Woche nicht zulässt, auch ergänzend noch die Videos zu konsumieren -- gerade dann, wenn diese wie etwa im ErbStR teils je Video um die zehn Minuten umfassen (damit möchte ich nicht diese Videos abwerten, es ist klasse, dass so viel Aufwand betrieben wird, jedoch schädlich) - ist es sehr ärgerlich, wenn damit wesentliche Inhalte verloren gehen, weil diese in den Lehrbriefen nicht oder nur sehr rudimentär angerissen werden.

  • Hybrides Lehrkonzept (mit Schwächen), guter Kontakt zu Dozenten in Fachforen
  • Siehe detaillierte Ausführungen
  • Studieninhalte
    3.0
  • Studienmaterial
    3.0
  • Betreuung
    3.0
  • Online Campus
    4.0
  • Preis-/Leistung
    3.0
  • Digitales Lernen
    2.0
  • Flexibilität
    5.0
Jörn
Alter 26-30
Weiterempfehlung Nein
Abschluss Ich studiere noch
Studienbeginn 2021
Geschrieben am 29.04.2022
Veröffentlicht am 29.04.2022

Kommentar des Instituts

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für die ausführliche Analyse unseres Fernunterrichts genommen haben. Konstruktive Kritik hilft uns stets, den Lehrgang weiter zu optimieren.

Die bemängelte fehlende Einordnung einzelner Themen in die Gesamtsystematik des Steuerrechtes bzw. des Steuergebietes beruht darauf, dass die Lehrbriefe – anders als steuerrechtliche Lehrwerke wie etwa die grüne Reihe – prüfungs- und klausurorientiert aufgebaut sind. Sie dienen als Vorbereitung auf das Examen und sollen den Teilnehmenden einerseits alle erforderlichen theoretischen Grundlagen vermitteln, die für die Prüfungsklausuren benötigt werden, andererseits die Besonderheiten einer berufsbegleitenden Fortbildung durch ein Höchstmaß an Effizienz berücksichtigen. Eine Darstellung übergeordneter und grundlegender Systematiken würde den Umfang des Fernunterrichts erheblich vergrößern und ginge zu Lasten einer machbaren nebenberuflichen Vorbereitung und der für die Prüfung so wichtigen Klausurtechnik. Vor allem in Kombination mit dem nachgelagerten Klausurenkurs ist die Prüfungsorientierung des Fernunterrichtes von Bedeutung.

Auch wenn die Lehrbriefe in den jeweiligen Fächern von verschiedenen Autoren erstellt und überarbeitetet werden, erfolgt grundsätzlich eine Abstimmung zwischen den Autoren der Fächer Ertragssteuern, Bilanzsteuerrecht und Umwandlungssteuerrecht ebenso wie auch die inhaltliche Abstimmung der Klausurinhalte in diesen Fächern. Eine klare Abgrenzung ist leider nicht immer möglich, da es Themengebiete gibt, die im Examen sowohl in der Ertragsteuerklausur wie auch in der Bilanzsteuerrechtsklausur auftauchen können, daher lassen sich Überschneidungen zwischen diesen Fachgebieten nicht gänzlich vermeiden. Eine wichtige Grundlage hierfür bilden unsere intensiven Prüfungsauswertungen, die wir unseren Teilnehmern jährlich zur Verfügung stellen.

Für Fragen und Unklarheiten stehen Ihnen jederzeit unsere Fachforen auf der Lernplattform zur Verfügung, in denen Ihre konkreten Fragen beantwortet werden. Dies wird von den Teilnehmern rege genutzt und sehr geschätzt.

Der Fernunterricht ist so aufgebaut, dass die erforderlichen Grundlagen alleine mit den Texten vermittelt werden, ergänzende Literatur ist grundsätzlich nicht erforderlich. Die Videos sollen ergänzend als zusätzliche Erläuterung und Abwechslung dienen, können aber beim Studium auch weggelassen werden, sie vermitteln keinen zusätzlichen Lernstoff. Wir bekommen viel Zuspruch für unsere Lehrvideos, vor allem auch im Hinblick auf die Möglichkeit, diese auf mobilen Endgeräten nutzen zu können. Mittlerweile sind diese sogar in einer gesonderten App verfügbar (KNOLL STB TV App). Die Dauer eines Lehrvideos hängt naturgemäß davon ab, was der Dozent in dem jeweiligen Video vermitteln möchte, eine Vereinheitlichung wäre hier kontraproduktiv.

Wir bedauern sehr, dass Sie mit dem Angebot nicht zufrieden sind und bemühen uns gerne um eine sachgerechte Lösung in einem persönlichen Gespräch. Weiterhin alles Gute für die Prüfungsvorbereitung!
Jörn
Alter 26-30
Karrierestufe mit Berufserfahrung
Weiterempfehlung Nein
Abschluss Ich studiere noch
Studienbeginn 2021
Studienform Fernstudium
Variante Fernunterricht
Geschrieben am 29.04.2022
Veröffentlicht am 29.04.2022

Aktuelle Bewertungen zum Studiengang

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