Fehlende Freischaltung von Modulen je Vertiefungsrichtung

Roland
Wirtschaftsrecht (LL.M.)
Bericht archiviert

Vorgang:

Seit 01.05.2015 bin ich an der Hamburger-Fernhochschule (HFH) immatrikuliert im Studiengang Master Wirtschaftsrecht Online mit den Vertiefungsrichtungen "Steuern" und "Insolvenzrecht".

Warum habe ich mich für Online-Studium entschieden?

Ich verbringe einen Großteil meiner Zeit im aussereuropäischen Ausland. So ist diese Lehrmethode für mich ideal. Ich kann zu jeder Tages- oder Nachtzeit mir im Online-Verfahren die Vorlesungen anhören und mein Studium vorantreiben.

Der "Hamburger Fernhochschule Web-Campus" und deren TakeLaw-System gehören zusammen zu deren Unterrichts-System. Im TakeLaw werden die belegten Module Audio-mäßig abgespielt. Damit kann man sich zu jeder Tages- oder Nachtzeit die einzelnen Vorlesungen anhören und dass Studium vorantreiben. Im Hamburger Fernhochschule Campus können die Vertiefungsrichtungen und bestandene Prüfungen und andere Administrative Dinge betrachtet werden, mit anderen Kommilitonen Kontakt aufgenommen werden, etc..

Direkt zur Thematik:

Die Vertiefungsrichtungen bestehen jeweils aus fünf Modulen. Jedes Modul wird mit einer Klausur abgeschlossen.

Von meinen gewählten zwei Vertiefungsrichtungen werden die Module vier und fünf seitens der Hamburger-Fernhochschule nicht angeboten. (Anm: Nach intensiven Recherchen im Internet werden schon 2014 die Module vier und fünf in den Vertiefungsrichtung "Steuern" nicht angeboten. Mehrere Studenten haben dies bzgl. bei der Hamburger Fernhochschule nach dem Termin der Freischaltung dieser Module im TakeLaw angefragt. In der Vertiefungsrichtung "Insolvenzrecht" wurde ebenso schon 2016 nach dem Termin der Freischaltung der Module vier und fünf im TakeLaw bei der HFH angefragt. Heute haben wir 2018! Die Module sind immer noch nicht freigeschaltet.)

Bei der Wahl der Vertiefungsrichtungen seinerzeit, waren jeweils nur drei Module je Vertiefungsrichtung im HFH-WebCampus freigeschaltet, so dass ich nur jeweils die ersten drei Module wählen konnte.

Warum habe ich zwei Vertiefungsrichtungen gewählt?

Ich habe ein Bachelor mit 180 ECTS. Für den Master-Abschluß benötige ich aber 300 ECTS und dieser Master-Studiengang vergibt 90 ECTS. Damit fehlten mir für den Master-Abschluss 30 ECTS, die ich aber durch die Belegung mit einer weiteren Vertiefungsrichtung und einem zzgl. zu wählenden Brückenkurs der 5 ECTS Pkt. vergibt oder ich weitere 6 Brückenkurse die jeweils 5 ECTS-Pkt. vergeben, belegen kann. Ich hatte mich für die erstere Variante entschieden.

So habe ich dann im Web-Campus die Vertiefungsrichtung "Steuern" zuerst gewählt und nach einiger Zeit noch die Vertiefungsrichtung "Insolvenzrecht". Bei der Vertiefungsrichtung "Steuern" waren zum Zeitpunkt meiner Wahl zwei Module freigeschaltet und später wurde noch das dritte Modul freigeschaltet unter der Rubrik "Pflichtmodule" in dem Hamburger Fernhochschule Campus. Zu einem darauffolgenden Zeitpunkt habe ich noch das Vertiefungsmodul "Insolvenzrecht" in dem "Hamburger Fernhochschule Web-Campus" ausgewählt. Zuerst waren zwei Module auswählbar, die dann ebenfalls als Pflichtmodule unter der Rubrik im "Hamburger Fernhochschule Web-Campus" hinzugefügt wurden. Im weiteren Verlauf wurden die jeweils fehlenden Module vier und fünf jeder Vertiefungsrichtung in der Rubrik "Zusatzmodule" im "Hamburger Fernhochschule Web-Campus" auf Grund meiner Auswahl von einer Mitarbeiterin der HFH manuell hinzugefügt. Dadurch, dass die Module vier und fünf meiner gewählten Vertiefungsrichtungen im "Hamburger Fernhochschule Web-Campus" nicht freigeschaltet war und ist, konnte ich bei meiner Wahl keine komplette Vertiefungsrichtungen wählen. So sind die jeweils fehlenden Module vier und fünf jeder Vertiefungsrichtung "Steuern" und "Insolvenzrecht" unter Zusatzmodule im "Hamburger Fernhochschule Web-Campus" manuell seitens einer Mitarbeiterin der HFH eingetragen wurden.

Es wurde seitens eines Mitarbeiters der HFH behauptet: "Die HFH hätte immer behauptet, dass das Online-Studium Master Wirtschaftsrecht sich im Aufbau befindet. Es wurde mit keinem Wort, keiner Notiz, keinem Hinweis im Organisationshandbuch, keinem Paragraphen im Vertrag erwähnt, das die Vertiefungsrichtungen in deren TakeLaw (Online-Unterrichtungsmodul) sich noch im Aufbau befinden. Das wurde mir erst bewusst auf Rückfrage bei einer Mitarbeiterin der HFH: "Warum ich keine weiteren Module im HFH-WebCampus auswählen kann?"

Anfang 2016 war mein Studium noch nicht soweit voran geschritten, dass ich die Bearbeitung der Module vier und fünf der o. gen. Vertiefungsrichtungen in Angriff nehmen konnte. Nach meiner persönlicher Kalkulation würde ich die Bearbeitung der Module im September/Oktober 2017 in Angriff nehmen können. Meine persönliche Einschätzung dabei war, dass die HFH bis zu diesem Zeitpunkt die Module freischalten würde. Ende 2017 bis Heute waren und sind diese Module im TakeLaw der Hamburger Fernhochschule immer noch nicht im System hinterlegt. Seit Anfang 2014 hat sich bzgl. der Freischaltung der Vertiefungsrichtung "Steuern" bei der Hamburger Fernhochschule nichts getan. Zu diesem Zeitpunkt gab es schon Anfragen seitens HFH-Studenten, die auf die Freischaltung der Module in dieser Vertiefungsrichtung warten.
Bzgl. der Vertiefungsrichtung "Insolvenzrecht" gab es auch schon im Jahr 2016 Anfragen von anderen Studenten der HFH bzgl. der Freischaltung der Module vier und fünf.

Nach Rückfrage im Januar 2018 , wann die Module - vier und fünf jeder Vertiefungsrichtung im Unterrichtungssystem (TakeLaw) zur Verfügung stehen, wurde mir von einem Mitarbeiter der HFH mitgeteilt: "Sie könnten mir keinen Termin nennen" und ausserdem hätte ich schon alle Pflichtmodule absolviert und ich sollte doch mit der Masterarbeit beginnen und auf andere Kurse ausweichen oder die Module an einer anderen Universität schreiben oder ich könnte die Klausuren zu diesen Modulen auch zu einem späteren Zeitpunkt schreiben.

Die Masterthese wäre momentan noch die einzige Prüfung, die ich schreiben könnte. Macht allerdings gar keinen Sinn, da die anderen oben genannten Module nicht freigeschaltet sind und ich ohne die fehlenden Module auch nicht den Titel erhalten würde und damit keine Möglichkeit besteht eine Selbständigkeit in diesem Bereich anzustreben noch sich irgendwo zu bewerben.

Die HFH wollen aber weiterhin monatliche Gebühren entrichtet haben, für die die Universität keine Leistung erbringt. Ich habe meine letzten mir möglich zu schreibenden Prüfungen im November absolviert. Es fehlen vier Module.

Mittlerweile bin ich via email am 12.02.2018 jetzt auch über meine Zwangsexmatrikulation seitens der HFH informiert wurden. Die Exmatrikulation wurde so hingestellt, als wenn die Exmatrikulation von mir gewollt sei. Dies ist nicht so. Vielmehr dient die Zwangsexmatrikulation der HFH dazu Überhaupt nicht tätig werden zu müssen und das Problem ist aus der Welt geschafft.

Schaut man in die die Ordnungen sowie das Modulhandbuch der HFH ist daraus ersichtlich welche Lehrinhalte zu den Vertiefungsrichtungen gehören. Das geben die Vertiefungsrichtungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht her.

Wie man solch einen Studiengang akkreditieren kann, der nicht einmal die Mindestanforderung erfüllt, ist nicht zu verstehen. Die Mindestanforderung bei einem von einer Universität angeboten Studiengang und von einem Studenten gewählten Studiengang ist die, dass der Student das Studium beenden kann.

Die Behörde Hamburg für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung schreibt, dass sie nach der Stellungnahme der HFH keine Notwendigkeit sieht, aufsichtsrechtlich tätig zu werden. Ich sehe das nicht so!
Eine Vertiefungsrichtung bei der Hamburger Fernhochschule beinhaltet fünf Module. Jedes dieser Module vermittelt einen bestimmten Lehrinhalt. Im Modul- und Organisationshandbuch der Hamburger Fernhochschule sind die zu vermittelnden Inhalte der Vertiefungsrichtung eingehend erläutert.
Die Vertiefungsrichtungen betreffen die akademische Vorbereitung auf eine Spezialisierung. Die Vertiefungsrichtungen sollen den entsprechenden Inhalt der Vertiefung akademisch vermitteln. Mit den fehlenden Modulen in den Vertiefungsrichtungen können nicht die Inhalte der definierten Vertiefungsrichtungen vermittelt werden.

  • Man kann Online studieren
  • Fehlende Modulfreischaltung in Verteifungsrichtungen beim Master Wirtschaftsrecht
  • Studieninhalte
    1.0
  • Studienmaterial
    1.0
  • Betreuung
    1.0
  • Online Campus
    1.0
  • Seminare
    1.0
  • Preis-/Leistung
    1.0
  • Digitales Lernen
    1.0
  • Flexibilität
    1.0
Roland
Alter 56-60
Weiterempfehlung Nein
Abschluss Ich studiere noch
Studienbeginn 2015
Geschrieben am 06.03.2018
Veröffentlicht am 07.03.2018
Roland
Alter 56-60
Karrierestufe Freiberufler
Weiterempfehlung Nein
Abschluss Ich studiere noch
Studienbeginn 2015
Studienform Online-Seminare
Variante Online-Studiengang
Geschrieben am 06.03.2018
Veröffentlicht am 07.03.2018

Aktuelle Bewertungen zum Studiengang

Anna , 23.01.2024 - Wirtschaftsrecht (LL.M.)
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