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Kann ich ein Fernstudium über die Agentur für Arbeit finanzieren?

Sophia Büttner

Wer sich über ein Fernstudium für den Arbeitsmarkt weiterqualifizieren möchte, stellt sich früher oder später die entscheidende Frage: Kann ich mein Fernstudium über die Agentur für Arbeit finanzieren? Grundsätzlich lautet die Antwort ja.

Denn die Agentur für Arbeit kann Fernstudiengänge mit dem Bildungsgutschein fördern. Diesen können nicht nur arbeitssuchende Personen erhalten, sondern auch von Arbeitslosigkeit Bedrohte oder Kurzarbeitende. Dank des Qualifizierungschancengesetzes, welches den digitalen Wandel unterstützen soll, können auch Firmen einen Bildungsgutschein für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantragen. Besonders attraktiv ist der dazugehörige Lohnkostenzuschuss während der Weiterbildung.

Der Bildungsgutschein ist aber bei weitem nicht die einzige Möglichkeit, um ein Fernstudium zu finanzieren. Stipendien oder das BAföG gelten nämlich auch für Fernstudiengänge. In diesem Artikel stellen wir Ihnen zunächst Förderungsmöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit vor und gehen anschließend auf die alternativen Finanzierungsoptionen ein.

Der Bildungsgutschein und weitere Fördermöglichkeiten der Arbeitsagenturen

Die Agentur für Arbeit hat eine ganze Reihe von Förderungen für die Weiterqualifizierung im Programm – auch für Fernstudiengänge. Ob Berufsausbildungsbeihilfe für behinderte Menschen, spezielle Weiterbildungsmaßnahmen bei Arbeitslosigkeit oder Förderungen für alleinerziehende Mütter und Väter. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie die Agentur für Arbeit Ihr Bachelor Fernstudium, Ihr Master Fernstudium oder Ihr IHK Fernstudium unterstützen kann.

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Bildungsgutschein fürs Fernstudium

Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter die gesamten Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung oder einem Fernstudium, sofern der jeweilige Anbieter entsprechend der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) eine Berechtigung zur Annahme von Bildungsgutscheinen vorweisen kann. Um einen Bildungsgutschein im Fernstudium zu erhalten, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie beziehen Arbeitslosengeld 1 oder 2 (Hartz 4) und haben eine Berufsausbildung abgeschlossen oder 3 Jahre Berufserfahrung gesammelt.
  • Sie sind in einem kleinen oder mittleren Unternehmen beschäftigt und aufgrund einer Kündigung oder eines Vertragsendes von der Arbeitslosigkeit bedroht.
  • Sie möchten mit dem Bildungsgutschein die nötige Fortbildung finanzieren, um Ihren Arbeitsplatz langfristig zu sichern.
  • Nach einer längeren Pause beispielsweise aufgrund einer Krankheit oder einer Kündigung möchten Sie durch die Weiterbildung Ihr Wissen auffrischen.

So bekommen Sie den Bildungsgutschein

Die Agentur für Arbeit bewilligt den Bildungsgutschein also nur, wenn Sie als Antragsteller das Fernstudium oder die Weiterbildung unbedingt benötigen, um wieder einen Job zu finden oder einer drohenden Arbeitslosigkeit vorzubeugen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich sorgfältig auf das obligatorische Beratungsgespräch vorbereiten. Dabei sollten Sie die folgenden Punkte berücksichtigen:

  • Kümmern Sie sich frühzeitig vor dem Starttermin Ihres gewünschten Fernstudiums um einen Termin beim Kostenträger. Nur so kann Ihnen das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein rechtzeitig vor Beginn Ihres Fernstudiums bewilligen.
  • Informieren Sie Ihre Ansprechperson über Ihren angestrebten Fernstudienanbieter und den Fernkurs und belegen Sie, dass dieser die nötige Qualifizierung für die Förderung besitzt.
  • Verdeutlichen Sie, dass Sie die Weiterbildung dringend benötigen, indem Sie Ihre bisherigen Bewerbungsbemühungen unter Beweis stellen.
  • Überzeugen Sie Ihre Ansprechperson, warum das Fernstudium relevant für Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt ist. Nutzen Sie dafür aktuelle Neuigkeiten aus der Branche, Stellenanzeigen und Studien.

Wenn Sie einen Bildungsgutschein erhalten haben, sollten Sie beachten, dass dieser nur für einen gewissen Zeitraum gültig ist. Innerhalb dieses Zeitraums, welcher sich in der Regel über maximal 3 Monate erstreckt, müssen Sie Ihr Fernstudium beginnen, ansonsten verfällt der Gutschein.

Gebäude der Agentur für Arbeit

Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG!

Die Qualifizierungsoffensive nach Qualifizierungschancengesetz hat die WeGebAU Förderung Anfang 2019 abgelöst. Von nun an haben Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit, mit der Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! die Lehrgänge Ihrer Mitarbeiter zu fördern und somit Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Dank der Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! erstattet Ihnen die Agentur für Arbeit einen Teil oder die vollständigen Lehrgangskosten Ihrer Beschäftigten.

Für die Förderung ist es unerheblich, ob Ihre Mitarbeiter die Weiterbildung in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchführen. Als Arbeitgeber unterstützt Sie die Agentur für Arbeit bei der betrieblichen Weiterbildung in folgenden Punkten:

  • Qualifizierungsberatung, die die Agentur für Arbeit individuell auf Ihr Unternehmen abstimmt.
  • Übernahme von Lehrgangskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.
  • Förderung für geringqualifizierte Beschäftigte, die einen Berufsabschluss nachholen möchten.
  • Während der Kurzarbeit können Ihre Beschäftigten die Zeit nutzen und sich weiterbilden.

Auch für Arbeitnehmer ist diese Fördermöglichkeit interessant, denn damit haben Sie gute Argumente, warum sich Ihr Arbeitgeber an der Weiterbildung beteiligen beziehungsweise diese genehmigen sollte. Für die Qualifizierungsoffensive müssen Sie als Arbeitnehmer die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr letzter Berufsabschluss oder Ihre letzte Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz müssen mindestens vier Jahre her sein. Ausnahmen: Der Betrieb hat weniger als 250 Beschäftigte und Sie haben das 45. Lebensjahr vollendet oder eine Schwerbehinderung.
  • Die Weiterbildung sowie ihr Träger besitzen eine Zulassung für die Förderung.
  • Die Dauer Ihrer Weiterbildung muss mindestens 120 Stunden betragen.

Alternative Fördermöglichkeiten für Ihr Fernstudium

Außerhalb der Agentur für Arbeit haben Sie zahlreiche weitere Möglichkeiten, um einen Finanzzuschuss für Ihr Fernstudium zu erhalten. Dazu gehören:

  • Bildungsförderung der Länder wie zum Beispiel der Bildungsscheck in NRW oder Qualifizierungsscheck in Hessen
  • Meister-BAföG
  • BAföG
  • Stipendien
  • Bildungsurlaub
  • Förderung durch den Arbeitgeber
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Wenn Sie als Arbeitnehmer über der Verdienstgrenze liegen, können Sie durch das Weiterbildungssparen oder einen Weiterbildungskredit der KfW-Bank von einer Förderung profitieren. Ebenfalls für ein Fernstudium geeignet sind die verschiedenen Förderprogramme der Länder.

In Nordrhein-Westfalen können Sie zum Beispiel durch den Bildungsscheck einen Zuschuss für Ihr Fernstudium bekommen. Hessen übernimmt mit dem Qualifizierungsscheck 50 % der Teilnahme- und Prüfungsgebühren Ihres Fernstudiums, der maximale Wert beträgt hier 4.000 €¹. Die Bundesländer fördern ihre Bürger durch weitere Programme, die auch für ein Fernstudium gelten. Die Antragsverfahren sind dabei unterschiedlich geregelt.

Prinzipiell stehen Ihnen auch Stipendienprogramme offen. Dazu gehört zum Beispiel das Aufstiegsstipendium. Teilweise vergeben auch die Fernstudienanbieter selbst Stipendien für ihre Programme.

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