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Fernstudium kündigen – so geht es!

Geraldine Zimmermann

Wenn Sie feststellen, dass ein Fernstudium doch nicht das Richtige für Sie ist, kann eine Kündigung die beste Lösung sein. Für manche ist die Doppelbelastung von Fernstudium und Beruf einfach zu viel oder ihnen gefällt das isolierte Lernen nicht. Teilweise führt auch Unzufriedenheit mit dem Anbieter dazu, dass Fernstudenten ihr Studium aufgeben möchten. Was auch immer die Gründe sind, Fernstudenten dürfen den Vertrag mit ihrem Anbieter generell kündigen. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten. So haben Fernstudienverträge meistens eine Mindestlaufzeit und es gibt bestimmte Kündigungsfristen.

Wenn Sie ein Fernstudium belegen, schließen Sie einen Vertrag mit Ihrem Fernstudienanbieter. Dort sind die Kündigungsbedingungen und Fristen genau aufgeführt. Die Fernstudienanbieter müssen sich bei diesen Verträgen an bestimmte gesetzliche Vorgaben halten.

Im Fernunterrichtsschutzgesetz steht, welche Rechte und Pflichten Sie bei einer Kündigung haben. Generell gilt bei einer Kündigung des Fernstudiums:

  • Sie müssen keine Gründe angeben.
  • Die Kündigung müssen Sie schriftlich an Ihren Fernstudienanbieter schicken.

Damit Sie sicher gehen können, dass die Kündigung auch wirklich bei Ihrem Anbieter ankommt, ist es empfehlenswert, den Brief per Einschreiben zu verschicken. Erst, wenn Ihnen die Fernschule den Erhalt bestätigt, können Sie sich sicher sein.

Wann kann ich kündigen?

Da die meisten Fernstudenten ihren Fernstudienvertrag online abschließen, haben sie eine gesetzliche Widerrufsmöglichkeit in den ersten 2 Wochen des Fernstudiums. sie können das Fernstudium in diesem Zeitraum also einfach kündigen. Viele Fernstudienanbieter gewähren zusätzlich einen Testzeitraum von weiteren 2 Wochen. Das gesetzliche Widerrufsrecht von 2 Wochen gilt übrigens erst ab Erhalt der ersten Unterrichtsmaterialien. Nach dem Testzeitraum gelten die Kündigungsfristen, die das Fernunterrichtsschutzgesetzt festlegt.

Danach hat ein Fernstudienvertrag in der Regel eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten, anschließend können Sie erstmalig kündigen. Die Kündigung müssen Sie aber meist 6 Wochen vor Ablauf dieses Zeitraumes an die Fernschule schicken. Nach diesen 6 Monaten Mindestlaufzeit können Sie Ihr Fernstudium jederzeit kündigen. Dabei gilt eine Frist von 3 Monaten. Wenn Sie also Ihr Fernstudium beenden möchten, müssen Sie 3 Monate vorher die Kündigung an den Fernstudienanbieter schicken.

Welche Kosten kommen bei einer Kündigung auf mich zu?

Im Fernunterrichtsschutzgesetzt steht dazu:

§ 5 (3): Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrags entspricht.

Sie müssen nach einer Kündigung also nicht die vollen Studiengebühren bezahlen, sondern nur den Anteil, den Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Beispiel: ein Studium kostet 1.000 €¹ und dauert 1 Jahr. Sie kündigen nach 6 Monaten. Dann müssen Sie nur die Hälfte der  Studiengebühren bezahlen, also 500 €¹. Die anteilige Zahlung gilt übrigens auch bei Ratenzahlung.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar sondern schildert ausschließlich allgemeine Informationen. Außerdem beschreibt der Artikel die Situation in Deutschland.

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