Rechtliches

Welches Ziel verfolgt FernstudiumCheck.de?

FernstudiumCheck.de ermöglicht es eingeschriebenen Fernstudenten und Absolventen Erfahrungsberichte über ihr Studium zu verfassen und diese Erfahrungen mit Studieninteressenten zu teilen. Diese Erfahrungsberichte dienen als wertvolle Orientierungshilfe bei der für sie so zentralen Frage „Welcher Studiengang passt zu mir?“. Die Nutzung des Portals ist hierbei kostenfrei und ohne Anmeldung möglich.

Als Betreiber des Bewertungsportals FernstudiumCheck.de ist uns die Glaubwürdigkeit und Authentizität jedes einzelnen Erfahrungsberichtes ein sehr wichtiges Anliegen. Weitere Informationen zum Fernstudium.

Wer haftet für die Inhalte auf FernstudiumCheck.de?

FernstudiumCheck.de hält als Host-Provider, mit den Erfahrungsberichten der Rezensenten, keine eigenen Inhalte im Netz verfügbar, sondern speichert vielmehr Drittinhalte (Rezensionen) auf der jeweiligen Plattform. FernstudiumCheck.de trägt daher lediglich zur Verbreitung von etwaigen rechtswidrigen Inhalten im Internet bei, sodass für FernstudiumCheck.de lediglich eine verschuldensunabhängige Haftung als sog. „Störer“ auf Unterlassung und Beseitigung der jeweiligen Inhalte in Betracht kommt. Diese Störer-Haftung nach § 10 TMG setzt allerdings die Kenntnis der jeweiligen Rechtsverletzung sowie die Verletzung von Prüfpflichten voraus.

An diese Prüfpflichten werden grundsätzlich keine überzogenen Anforderungen gestellt, sodass wir als Portalbetreiber, gemäß § 7 Abs. 2 Satz I TMG generell nicht verpflichtet sind, die von uns im Internet vorgehaltenen Drittinhalte unserer User zu überwachen oder gar nach Umständen zu forschen, die auf ein rechtswidriges Verhalten schließen lassen.

Zunächst ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. V.25.10.2011, Az.: VI ZR 93/10 – Prüfungspflichten für Bloghoster) ein Tätigwerden von Host-Providern nur erforderlich, wenn die Beanstandungen im Rahmen eines notice-and-take-down-Schreibens derart konkret gefasst sind, dass die Rechtsverletzung auf Basis der Behauptungen unschwer, d.h. ohne eingehende tatsächliche und rechtliche Überprüfung – bejaht werden kann.

Zu welchen möglichen Rechtsverstößen kann es auf FernstudiumCheck.de kommen?

  1. Verstöße gegen das (Unternehmens-)Persönlichkeitsrecht

Grundsätzlich ist es im Rahmen des Äußerungsrechts so, dass nicht jeder schlechte Erfahrungsbericht gegen die Unternehmenspersönlichkeitsrechte des bewerteten Instituts verstößt. Soweit der angegriffene Erfahrungsbericht auf wahren Tatsachenbehauptungen beruht, ist auch ein kritischer Erfahrungsbericht von Ihnen als Institut hinzunehmen. Tatsachenbehauptungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem Beweis zugänglich und entsprechend nachprüfbar sind (Beispiel: „Das Institut erhebt Semestergebühren in Höhe von 1.500 €¹.“). Sollten unwahre Tatsachenbehauptungen auf FernstudiumCheck.de eingestellt werden, so haben Sie als Institut die Möglichkeit, uns im Rahmen eines notice-and-take-down-Schreibens darüber zu unterrichten (Vorgehensweise siehe unten).

  1. Persönliche Meinungen und Werturteile

Lediglich aus Meinungen und Werturteilen bestehende Erfahrungsberichte sind ebenfalls von Ihnen hinzunehmen, weil Meinungen von der in Art. 5  Abs. I GG verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit gedeckt sind. Im Gegensatz zu nachprüfbaren Tatsachenbehauptungen sind Meinungen und Werturteile durch Elemente der Stellungnahme, der Beurteilung und der persönlichen Wertung geprägt. Solche Werturteile sind grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht die Grenze zur Schmähkritik bzw. zur Formalbeleidigung überschreiten.

Die von FernstudiumCheck.de standardisiert abgefragten Sternebewertungen wie z.B. Studieninhalte, Betreuung oder Online Campus, sind eindeutig als Werturteile und Meinungsäußerungen zu qualifizieren, da diese lediglich die persönlichen und rein subjektiven Erfahrungen des Rezensenten ermitteln können. Die vorgegebenen Sternebewertungen sind daher ebenso von der Meinungsfreiheit geschützt.

Welche Möglichkeiten habe ich als Institutsvertreter?

Alle eingehenden Bewertungen werden vor der Veröffentlichung auf unserem Portal automatisch geprüft. Zusätzlich nimmt unser Team aus dem Bereich Qualitätsmanagement manuelle Prüfungen vor.

Als offizieller Vertreter Ihres Instituts haben Sie die Möglichkeit jeden Erfahrungsbericht zu kommentieren und eine ausführliche Stellungnahme direkt unter dem jeweiligen Erfahrungsbericht zu veröffentlichen. Diese Funktion wird sehr häufig bei kritischen Rezensionen genutzt, um den Interessenten aufzuzeigen, dass Sie sich als Institut aktiv mit den Meinungen Ihrer Studenten auseinandersetzen.

Sollte es einen Erfahrungsbericht geben, der Ihrer Meinung nach konkrete Rechtsverletzungen beinhaltet, senden Sie uns bitte ein Schreiben nach den sog. „notice-and-take-down“ Grundsätzen an Recht@FernstudiumCheck.de. Bitte benennen Sie uns in Ihrem notice-and-take-down-Schreiben die URL zum Erfahrungsbericht sowie die exakte(n) Textstelle(n), welche Ihrer Meinung nach Rechtsverletzungen beinhalten. Das Schreiben muss derart konkret gefasst sein, dass die Rechtsverletzung auf Basis der Behauptungen unschwer – d.h. ohne eingehende tatsächliche und rechtliche Überprüfung – bejaht werden kann.

Nach Eingang Ihres notice-and-take-down-Schreibens werden folgende Schritte eingeleitet (Nach Vorgabe des BGH):

  1. Ihre Beanstandung wird an den Verantwortlichen des Erfahrungsberichtes zur Stellungnahme weitergeleitet.
  2. Sollte eine Stellungnahme des Rezensenten innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen ausbleiben, so ist davon auszugehen, dass die Beanstandung berechtigt ist. Der beanstandete Erfahrungsbericht oder die beanstandeten Passagen werden sodann umgehend gelöscht.
  3. Stellt der für den Erfahrungsbericht verantwortliche Rezensent die Berechtigung der Beanstandung nachvollziehbar in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, so werden wir Ihnen diesen Umstand mitteilen und ggf. Nachweise für den behaupteten Rechtsverstoß von Ihnen einfordern.
  4. Bleibt hier wiederum Ihre Reaktion aus oder werden keine adäquaten Nachweise vorgelegt, so ist keine weitere Überprüfung durch uns erforderlich und der beanstandete Erfahrungsbericht bleibt online.
  5. Sollte sich aber aus Ihrer Stellungnahme oder Ihren vorgelegten Nachweisen auch unter Einbeziehung der Stellungnahme des Rezensenten eine Rechtsverletzung ergeben, werden der beanstandete Erfahrungsbericht oder die beanstandeten Passagen wiederum gelöscht.

Können dem Institut personenbezogene Daten über die Rezensenten zugänglich gemacht werden?

Nein, das ist nicht möglich. Der Bundesgerichtshof (VI. Zivilsenat) hat mit Urteil vom 01.07.2014 (VI ZR 345/13) entschieden, dass dem in seinem Persönlichkeitsrecht Verletzten, gegen den Betreiber eines Bewertungsportals, kein Anspruch auf Auskunft über die bei ihm hinterlegten Daten des Rezensenten zusteht. Es fehle insoweit an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für eine solche Datenweitergabe.

Woher stammen diese Informationen?

Diese Informationen wurden in enger Zusammenarbeit mit der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE erarbeitet.

WILDE BEUGER SOLMECKE
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Ansprechpartner
Bei Fragen zu rechtlichen Themen wenden Sie sich bitte an das Customer Care Support Team.