Ein Fernstudium kostet viel Geld – einiges davon können Sie sich aber über Ihre Steuererklärung zurückholen. Ob Fachliteratur, Studiengebühren oder Fahrtkosten zu den Prüfungen: Das Fernstudium von der Steuer abzusetzen, kann sich richtig lohnen. Die Steuervorteile im Fernstudium sollen Sie sich nicht entgehen lassen. Denn damit sparen Sie bares Geld und verringern die Kosten für ein Fernstudium. Wir haben uns einmal eingehend damit beschäftigt, welche Steuervorteile bei einem Fernstudium infrage kommen.
Sonderausgaben oder Werbungskosten – Worunter fällt das Fernstudium?
Wer ein Erststudium oder eine Ausbildung im Fernstudium absolviert, kann bis zu 6.000 €¹ der Kosten als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dafür darf das Fernstudium aber nicht vom Arbeitgeber gefordert sein, sondern muss aus persönlicher Motivation absolviert werden. Als sogenannte Sonderausgaben können Sie dann die Studiengebühren für ein Erststudium geltend machen. Unterstützt Ihr Arbeitgeber Ihren Wunsch nach einem Fernstudium, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Studiengebühren in voller Höhe als Werbungskosten abzusetzen. Dafür stellt er Ihnen zum Beispiel eine Bescheinigung aus, in der er versichert, dass das Studium für die Ausübung Ihres Berufes wichtig ist.
Arbeitnehmer, die sich berufsbegleitend fortbilden, können sich ebenfalls einige Steuervorteile für ihr Fernstudium sichern. Denn die Gebühren für ein Zweitstudium oder einen Fernlehrgang sind als Fortbildungskosten im Rahmen der Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzbar. Steuervorteile ergeben sich jedoch erst ab 1.000 €¹ Werbungskosten, da das Finanzamt bis zu dieser Grenze berufliche Ausgaben pauschal anerkennt und sich erst zusätzliche Finanzaufwendungen steuerlich rechnen. Als Selbstständiger hingegen können Sie die Kosten für ein Fernstudium bereits vom ersten Cent an als Betriebsausgaben absetzen.
Was kann ich von meiner Steuer absetzen?
Um für Ihr Fernstudium Steuervorteile in Anspruch nehmen zu können, ist ein jährliches Bruttoeinkommen über 8.004 €¹ Voraussetzung. Darüber hinaus muss Ihr Fernstudium beruflichen Zwecken dienen. Reine Hobbylehrgänge können Sie nicht von der Steuer absetzen. Erfüllt Ihr Fernstudium dieses Kriterium, sind einige Posten von der Steuer absetzbar, wie zum Beispiel:
- Studiengebühren
- Prüfungsgebühren
- Fachliteratur
- Mitgliedsbeitrag der Bücherei
- Arbeitsmittel und Büromaterial
- Seminargebühren
- Fahrtkosten zum Bildungsanbieter oder zu den Seminaren in Höhe von 0,30 €¹ pro Kilometer
- Portokosten
- Übernachtungskosten
Nehmen Sie regelmäßig an Seminaren außerhalb Ihres Wohnortes teil, können Sie auch die gesetzlich geregelten Verpflegungspauschalen bei der Steuererklärung miteinbeziehen. Diese betragen:
- 24 €¹, wenn Sie 24 Stunden von zu Hause weg sind
- 12 €¹, wenn Sie 14 bis 23 Stunden abwesend sind
- 6 €¹ bei einer Abwesenheit von 8 bis 14 Stunden
- 0 €¹, wenn Sie weniger als 8 Stunden unterwegs sind
Mussten Sie einen Kredit aufnehmen, um Ihr Fernstudium bezahlen zu können, können Sie die Zinsen ebenfalls bei der Steuer geltend machen. Dafür benötigen Sie eine Aufstellung Ihrer Bank über die im vergangenen Jahr gezahlten Zinsen. Diese reichen Sie zusammen mit der Steuererklärung einfach beim Finanzamt ein.
Steuervorteile im Fernstudium lohnen sich
Die zahlreichen Steuervorteile im Fernstudium sollten Sie sich auf keinen Fall entgehen lassen. Denn dadurch können Sie die realen Ausgaben für das Studium um ein Vielfaches reduzieren. Selbst, wenn Sie nicht alle angegeben Posten vorweisen können, lohnt sich doch jeder Euro, den Sie durch die Steuer wieder bekommen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, was genau Sie von Ihrem Fernstudium bei der Steuer absetzen können, sollten Sie sich aber unbedingt von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen.