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Zertifizierung durch die ZFU – wirklich ein Muss für jedes Fernstudium?

Sophia Büttner

Die Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist für Fernstudienanbieter gesetzlich vorgeschrieben. Das ZFU-Siegel zeigt Ihnen, dass ein Bildungsangebot die staatliche Zulassung als Fernstudium besitzt. Dennoch gibt es auch Fernlehrangebote, die kein entsprechendes Siegel besitzen.

Ist das erlaubt? Dürfen Fernstudiengänge ohne Genehmigung überhaupt als solche angeboten werden? Um diese Fragen zu klären, haben wir uns einmal die rechtlichen Grundlagen angeschaut und bringen Licht ins Dunkel.

Wie ist die Zulassung von Fernunterrichtsangeboten geregelt?

Die Pflicht, einen Fernlehrgang zertifizieren lassen zu müssen, ergibt sich aus dem Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG). Alle Angebote, die nach diesem Gesetz als Fernstudium gelten, benötigen eine staatliche Genehmigung. Folgende Punkte muss ein Bildungsangebot erfüllen, damit die Zulassungspflicht besteht:

  • Ein privatrechtlicher Fernstudienvertrag muss zustande kommen.
  • Der Anbieter erhebt Studiengebühren.
  • Der Unterricht erfolgt zu mehr als 50 % in räumlicher Trennung und zeitversetzt.
  • Es erfolgt mindestens eine Erfolgskontrolle.

Klassische Fernlehr- und Fernstudiengänge mit Studienbriefen und Einsendeaufgaben fallen also in der Regel unter die Definition des Fernunterrichtsgesetzes. Damit besteht eine Zulassungspflicht. Kommt ein Institut dieser Pflicht nicht nach, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 €¹ nach sich ziehen.

Warum ist eine ZFU-Zertifizierung so wichtig?

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) möchte mit ihrer Zertifizierung sicherstellen, dass Sie eine qualitativ hochwertige Ausbildung beziehungsweise Weiterbildung erhalten. Dabei prüft die ZFU die folgenden Punkte:

  • Entspricht ein Lehrgang den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes?
  • Besitzen die Lehrgänge die fachliche und didaktische Eignung für den Fernunterricht?
  • Stimmen berufsbildende Fernlehrgänge mit den Zielen beruflicher Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder den auf dieser Grundlage ergangenen Rechtsvorschriften überein?
  • Entsprechen der Vertrag und die Informationsmaterialien den gesetzlichen Anforderungen?
  • Sind die Ziele des Fernlehrgangs grundsätzlich erreichbar?

Erfüllt der Fernlehrgang beziehungsweise die Online-Ausbildung diese Kriterien, verleiht die ZFU den Fernkursen die staatliche Zulassung. Bieten Anbieter ihre Fernlehrgänge ohne ZFU-Siegel an, kann es passieren, dass Ihre Lerninhalte beispielsweise nicht aktuell sind oder Lücken aufweisen. In diesem Fall sollten Sie allerdings nochmal genauer nachforschen, da es auch Fernlehrgänge gibt, die nicht zwingend eine ZFU-Zertifizierung benötigen und deshalb nicht direkt unseriös sind.

Vor allem Institute im Fitness- und Gesundheitsbereich nutzen mittlerweile den Zulauf ihrer Branche sowie den nicht geschützten Begriff Fernstudium und bieten Fernlehrgänge an, welche keine ZFU-Zertifizierung besitzen. Berücksichtigen Sie deshalb bei der Wahl Ihres Fernlehrgangs nicht nur die Kosten, Dauer und Inhalte, sondern recherchieren Sie darüber hinaus nach, aus welchem Grund die Online-Ausbildung keine Zertifizierung besitzt. So vermeiden Sie, an einen unseriösen Anbieter zu geraten.

Auch Arbeitgeber achten darauf, ob Ihr Fernstudium zertifiziert ist oder nicht. Mit einem nicht-zertifizierten Fernstudium ist es möglich, dass Unternehmen dieses nicht anerkennen und Sie keinen beruflichen Nutzen daraus ziehen. Beachten Sie jedoch, dass eine staatliche Zulassung noch nichts über die staatliche Anerkennung aussagt. Diese regeln andere Behörden.

Wie erkenne ich einen zugelassenen Fernlehrgang?

Sie erkennen zugelassene Fernlehrgänge anhand eines Zulassungszeichens mit einer Zulassungsnummer. Der Fernstudienanbieter muss diese Zulassungsnummer im Informationsmaterial aufführen, um die staatliche Zulassung ersichtlich zu machen.

In der Regel überprüft die ZFU die Zulassungsvoraussetzung im Abstand von 3 Jahren. Somit können Sie sichergehen, dass der Fernlehrgang stets den aktuellen Qualitätsanforderungen entspricht. Halten Sie deshalb immer Ausschau nach dem Siegel der ZFU.

Welche Gründe gibt es für ein Fernstudium ohne ZFU-Siegel?

Trotz genereller Zulassungspflicht stoßen Sie möglicherweise auf Fernunterrichtsangebote, die kein ZFU-Siegel besitzen. Häufig fehlt eine Genehmigung beispielsweise bei Bildungsangeboten, die nicht unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen.

Möglich ist auch, dass der Bildungsanbieter das Programm neu ins Leben gerufen hat und das Zulassungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Bei folgenden Fernstudien- und Fernlehrgängen sind Institute nicht verpflichtet, ein Siegel bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zu beantragen:

  • Fernstudiengänge von Hochschulen, die keinen privatrechtlichen Vertrag erfordern.
  • Online-Lehrgänge, bei denen Lehrer und Schüler gleichzeitig zum Beispiel über einen Videochat oder ein virtuelles Klassenzimmer miteinander verbunden sind.
  • Fernkurse mit mehr als 50 % Präsenzunterricht.
  • Hobby-Lehrgänge, die der privaten Unterhaltung oder Freizeitgestaltung dienen.

Sollte der von Ihnen favorisierte Fernlehrgang über keine ZFU-Zulassung verfügen, lohnt es sich also nochmal genauer nachzuforschen, was die Gründe dafür sind und mehrere Angebote zu vergleichen.

Fernstudium

Ist die Bezeichnung „Fernstudium“ geschützt?

Es stellt sich nun jedoch die Frage, ob Bildungsanbieter ihren Lehrgang überhaupt Fernstudium nennen dürfen, wenn ihr Bildungsangebot nach dem Gesetz nicht als solches gilt. Tatsächlich ist der Begriff ,,Fernstudium” nicht geschützt, daher haben Fernstudieninstitute die Möglichkeit, Fernstudiengänge mit weniger als 50 % Fernstudienanteil trotzdem so zu nennen.

Es ist also erlaubt, Lehrgänge als Fernstudium anzubieten, auch wenn diese nicht unter die Definition des Fernunterrichtsschutzgesetzes fallen. Deshalb sollten Sie vorher prüfen, ob es sich um ein klassisches Fernstudium, mit wenigen oder keinen Präsenzphasen, handelt und vor allem bei nicht-akademischen Fernlehrgängen immer auf das ZFU-Siegel achten, um sicherzugehen, dass dieses staatlich zugelassen ist.

Fazit: Recherche lohnt sich

Der Großteil der Angebote von seriösen Fernstudienanbietern ist durch das ZFU-Siegel zertifiziert. Doch nicht immer ist klar abzugrenzen, ob es sich um ein Fernstudium im Sinne des FernUSG handelt und somit eine Zertifizierungspflicht vorliegt.

Da der Begriff ,,Fernstudium” nicht geschützt ist, darf der jeweilige Anbieter den Lehrgang trotzdem als solches bezeichnen. Falls ein Fernlehrgang also kein ZFU-Siegel besitzt, lohnt es sich nachzurecherchieren, warum das so ist. Oft gibt es plausible Gründe dafür und eine fehlende ZFU-Zertifizierung heißt nicht automatisch, dass Sie an eine unseriöse Fernschule geraten sind.

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